Unsere Leistungen rund um die
energetische
Sanierung oder
Errichtung Ihrer Immobilie
Unsere Leistungen rund um Sanierung Ihres Hauses bieten Ihnen umfassende Unterstützung, die sowohl die Effizienz als auch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen berücksichtigen.
Mit unserem professionellen Service sorgen wir dafür, dass Sie sich in Ihrem Zuhause rundum wohlfühlen.
Kundenorientiert
Unsere kundenorientierte Philosophie stellt sicher, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse jederzeit im Mittelpunkt unserer Dienstleistungen stehen.
Bedarfsorientiert
Unser bedarfsorientierter Ansatz ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Dienstleistungen anzubieten, die genau auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt sind.
Serviceorientiert
Durch unseren serviceorientierten Fokus garantieren wir eine schnelle und effiziente Unterstützung, die darauf abzielt, Ihre Anliegen stets bestmöglich zu erfüllen.

Gebäudeenergieberatung
Unsere Beratungen werden von einem durch die dena zertifizierten Energieeffizienzexperten (EEE) durchgeführt. Nach einer gründlichen Vor-Ort-Analyse zusammen mit dem Eigentümer wird der Umfang der weiteren Maßnahmen abgestimmt und ein individueller Sanierungsfahrplan einschließlich eines detaillierten Energieberichtes erstellt. Nach Fertigstellung werden beide Berichte dem Eigentümer erläutert. In dem Energiebericht werden insbesondere die verschiedenen Einzelmaßnahmen bzgl. ihrer Wirksamkeit bewertet und sowohl die Rentabilität als auch die aktuellen Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Bei Mehrfamilienhäusern kann die Präsentation auch im Rahmen einer Eigentümerversammlung erfolgen.
Unter anderem gehören hierzu:
- Erstellen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Erstellen eines Energieberichtes
- Durchführen von Vor-Ort Beratungen
- unterstützende Thermografie bei kritischen Bauelementen
Heizlastberechnung
Eine Heizlastberechnung ist oft eine Voraussetzung für die Nutzung von Förderprogrammen. Eine überschlägige Schätzung kann zwar online vorgenommen werden, ist aber keine fundierte Entscheidungsgrundlage z.B. für die Dimensionierung einer Wärmepumpe. Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren zur Ermittlung des Wärmebedarfs eines Raumes bzw. eines Gebäudes, um sicherzustellen, dass dieses auch bei tiefsten Außentemperaturen ausreichend beheizt werden kann. Die Berechnung berücksichtigt hauptsächlich die Transmissions- (durch Wände, Fenster etc.) und Lüftungswärmeverluste. Die Ergebnisse dienen der Dimensionierung der Heizungsanlage, der einzelnen Heizflächen und bilden die Grundlage für einen hydraulischen Abgleich.
- Ermitteln von Raumheizlasten
- Zusammenfassen der Raumheizlasten zur Gebäudeheizlast
- Ermitteln von Vorgaben für einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage (optional)


Baubegleitung
Im Rahmen der Baubegleitung sind wir von Beginn bis Ende der energetischen Sanierungsmaßnahme an Ihrer Seite. Wir prüfen die Angebote auf Förderfähigkeit und stellen zusammen mit Ihnen den jeweils besten Förderantrag. Bei Bedarf überwachen wir auch die Ausführung der Arbeiten vor Ort. Nach Fertigstellung nehmen wir die Maßnahme ab und erstellen die Abschlussdokumentation für den Förderer.
Unter anderem zählen hierzu:
- Durchführung von Einzelmaßnahmen (Fenster, Dach, Außenwand etc.)
- Austausch Heizung (Wärmpumpe, Pelletheizung)
- Errichten oder Umbau zu einem Effizienzhaus (85, 70, 55, 40)
Förderanträge
Für energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden oder für die Errichtung von Neubauten gibt es unterschiedliche staatliche und/oder regionale Förderungen, die sich leider immer wieder ändern. Als zertifizierte Energieeffizienzexperten sind wir ständig mit den jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten vertraut. Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihren individuellen Maßnahmen, damit Sie eine für Sie passende Förderung in Anspruch nehmen können.
Hierzu gehören unter anderem:
- Beantragen von Förderungen für Einzelmaßnahmen beim BAFA
- Beantragen von Förderungen beim Austausch der Heizung bei der KfW
- Beantragen von Mitteln für die Errichtung eines Effizienzhauses bei der KfW
- Beantragen von regionalen Förderungen beim Land und/oder Stadt


Luftdichtheitsprüfung
Bei der Errichtung eines Effizienzhauses ist unter anderem ein Nachweis erforderlich, dass die Gebäudehülle eine bestimmte Luftdichtheit erreicht. Dies wird sowohl durch eine Überdruck- als auch durch eine Unterdruckmessung ermittelt. Aus der Differenz der beiden Werte ergeben sich die zulässigen Kennzahlen. Die Messungen erfolgen dabei nach einem definierten Verfahren mit einer BlowerDoor-Messeinrichtung. Bei möglichen Abweichungen führen wir auch Leckageortungen durch und empfehlen Maßnahmen zur Erreichen der Grenzwerte.
Unter anderem zählt hierzu:
- Durchführen von Über- und Unterdruckdifferenzmessungen (BlowerDoor)
- Leckageortung bei erkannten Abweichungen
Energieausweise
Seit Anfang 2009 ist der Energieausweis Pflicht für Wohnimmobilien, die verkauft oder neu vermietet werden. Mieter und Kaufinteressenten können vor Vertragsabschluss verlangen, dass ihnen ein Energieausweis über den Verbrauch der Immobilie vorgelegt wird. Der Verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis des Verbrauchs der letzten 3 Jahre erstellt und ist nur zulässig für Wohngebäude, bei denen der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist. Der Bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Basis der vorhandenen Heizungsanlage und des Wärmedurchlasses der Gebäudehülle ausgestellt. Hierbei spielen die nutzerabhängigen Verbrauchsdaten keine Rolle. Die Ermittlungen des Bedarfes sind aufwendiger, das Ergebnis ist aber aussagekräftiger.
Beide Energieausweise sind nach der Erstellung 10 Jahre gültig.
- Erstellen eines bedarfsorientierten Energieausweises
- Erstellen eines verbrauchsorientierten Energieausweises

Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Unser Serviceangebot ist flexibel und umfassend. Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns wissen, wie wir Sie weiter unterstützen können - wir sind hier, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu bieten!
